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Kunststoffe - aber natürlich!

FKuR hat in gemeinsamer Arbeit mit dem Fraunhofer-Institut UMSICHT, Oberhausen, eine große Bandbreite an biologisch abbaubaren Kunststoffen entwickelt, die vornehmlich aus natürlichen Rohstoffen bestehen.

  • BIO-FLEX® - Biologisch abbaubare Kunststoffe für die Folienextrusion
  • BIOGRADE® - Biologisch abbaubare Kunststoffe für das Spritzgießen
  • FIBROLON® - Naturfaser verstärkte Kunststoffe
  • TERRALENE® - Biobasierte Compounds auf Basis von Green PE
  • GREEN PE - Polyethylen aus nachwachsenden Rohstoffen

 


+ = bedingt möglich+ = gut möglich



Extrusion ist das herkömmliche Kunststoffverarbeitungsverfahren für die Herstellung von dünnen Folien, Platten oder auch Profilen. Typische Anwendungsfelder für Extrusionsprodukte sind:

  • Verpackungen: Folien aller Art, auch Säcke und Tüten, Obstnetze, blasgeformte Hohlkörper, tiefgezogene Blister, Trays und Becher, (Papier-) Beschichtungen
  • Hygieneprodukte wie Windelfolien („Backsheet-Folien“)
  • Mulchfolien (Frühzuchtfolien im Agrarsektor)

Typische Anwendungsfelder für die Profilextrusion sind:

  • Catering: Strohhalme
  • stiftartige Anwendungen: Schreibgeräte, Kosmetikstifte, Wattestäbchen


Spritzgießen ist das weltweit meist verbreitete Verfahren zur Herstellung von Kunststoffbauteilen. Typische Anwendungsfelder sind in allen Industriezweigen zu finden. Nur beispielhaft werden hier die Automobil-, die Bauindustrie, die Möbel- und Spielzeugindustrie, Anwendungen für Elektro- und Haushaltswaren sowie die Medizintechnik genannt.

Neben der Verarbeitbarkeit auf herkömmlichen Spritzgießmaschinen müssen oft besondere mechanische Anforderungen und Temperatur-Eigenschaften erfüllt werden. Bio-Einfärbungen sind unkompliziert mit einem Masterbatch eines befreundeten Unternehmens auf der eigenen Spritzgießmaschine durchführbar.




Die Marken „FKuR – Plastics made by nature“, „BIO-FLEX”, “BIOFLEX“, “BIOGRADE” und “FIBROLON”  sind registrierte Marken der FKuR Kunststoff GmbH, gemäß der internationalen `Nice-Classifications´ (NCL9), Nr. 01, 02 und 17.